Akkreditierung als Medienvertreter in dem Strafverfahren gegen Twana H.S. und Asia R.A. ("8 St 4/24") wegen des Verdachts des Völkermordes u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Formularserver wurde eingerichtet, um die Akkreditierung für Sie komfortabler und für alle Beteiligten transparenter zu gestalten. Wir bitten Sie daher um Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen ab sofort sämtliche Akkreditierungsgesuche in den Strafverfahren bei den Landgerichten München I und II und bei dem Oberlandesgericht München nur noch für jeden Medienvertreter einzeln über diesen Formularserver eingereicht werden können. Die Übermittlung von Akkreditierungsgesuchen in anderer, zum Beispiel mündlicher (telefonischer) oder schriftlicher (per Fax oder Email) Form oder für mehrere Mitarbeiter gemeinsam ist künftig nicht mehr zulässig. Solche Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Selbstverständlich ergeben sich die Einzelheiten des Akkreditierungsverfahrens (zum Beispiel Fristen, Modus der Sitzplatzvergabe und/oder Poollösungen) wie bisher aus der jeweiligen gerichtlichen Sicherungsverfügung, die Ihnen wie bisher in jedem einzelnen Fall gesondert bekannt gegeben wird.
Bei der Ausfüllung des Formulars bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:
Die mit * gekennzeichneten Felder des Akkreditierungsformulars sind als Pflichtfelder ausgestaltet. Werden einzelne dieser Felder nicht ausgefüllt, kann das Akkreditierungsgesuch aus technischen Gründen nicht abgesandt werden. Die vollständige Ausfüllung des Formulars setzt auch zwingend voraus, dass Sie Ihren Presseausweis oder Dienstausweis entsprechend der Erläuterung im Formular in den Formaten PDF, JPG, JPEG, TIF, TIFF oder PNG in das Formular hochladen und es auf diese Weise als elektronische Datei anfügen.
Bei erfolgreichem Versand erscheint eine Bestätigung Ihres Akkreditierungsgesuchs, die Sie sich ausdrucken können. Bitte beachten Sie, dass diese Mitteilung automatisch generiert wird und lediglich den erfolgreichen Versand Ihres Akkreditierungsgesuchs bestätigt. Die Zulässigkeit des Gesuchs, insbesondere dessen zeitgerechter Eingang, wird damit nicht bestätigt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Anfragen zur Zulässigkeit, insbesondere zum zeitgerechten Eingang von erfolgreich versandten Akkreditierungsgesuchen während des laufenden Akkreditierungsverfahrens von hier aus nicht beantwortet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München