Die Erste Juristische Staatsprüfung ist an dem Prüfungsort abzulegen, an dessen Universität Sie während der letzten beiden
Semester vor der Anmeldung im Studiengang Rechtswissenschaften immatrikuliert waren.
Wiederholer und Teilnehmer
zur Notenverbesserung müssen die Prüfung an demselben Prüfungsort wiederholen, an dem sie ihren ersten Prüfungsversuch
unternommen haben.
Waren Sie bereits in einem oder mehreren früheren Terminen für die Prüfung zugelassen, geben Sie bitte die Auswahlmöglichkeit an, die für den letzten Prüfungstermin, an dem Sie teilgenommen haben, zutrifft.
Haben Sie die Juristische Universitätsprüfung vollständig abgelegt, tragen Sie bitte den Tag der letzten Prüfungsleistung, die Universität, an der Sie die Juristische Universitätsprüfung abgelegt haben, und die erreichte Gesamtpunktzahl in die dafür vorgesehenen Felder ein. Den Tag der letzten Prüfungsleistung entnehmen Sie bitte der Prüfungsbescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung.
Bitte geben Sie an, nach welcher Studienordnung Sie die Juristische Universitätsprüfung abgeschlossen haben. Sie finden diese auf der Prüfungsbescheinigung über die Juristische Universitätsprüfung, die Sie von Ihrer Universität erhalten haben. Sollte die zutreffende Studienordnung aus der Prüfungsbescheinigung nicht ersichtlich sein, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer Universität.
Die von Ihnen ausgewählte Schwerpunktbezeichnung wird in Ihr Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung übernommen.
Bitte
überprüfen Sie daher, ob diese Bezeichnung mit der Bezeichnung des Schwerpunktbereichs auf Ihrer Prüfungsbescheinigung über
die Juristische Universitätsprüfung übereinstimmt. Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt
Ihrer Universität.
Haben Sie schon ein Studium abgeschlossen, können Sie hier Ihren bereits erworbenen akademischen Grad eintragen. Ihre Eintragung
in dieses Feld erscheint in allen Schriftstücken, die Sie im Laufe des Prüfungsverfahrens vom Landesjustizprüfungsamt erhalten
(einschließlich Zeugnis).
Sofern Sie eine Eintragung vornehmen, fügen Sie Ihrer Anmeldung zur Ersten Juristischen
Staatsprüfung bitte die Urkunde über die Verleihung Ihres akademischen Grades in beglaubigter Kopie oder im Original bei.
Geben Sie bitte im Feld "Vornamen" alle Ihre Vornamen laut Geburtsurkunde an. In das Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung werden Ihre Vornamen übernommen, wie diese im Feld "Vornamen" übermittelt wurden.
Die Angabe des Geburtsstaats ist nur notwendig, wenn Sie in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland geboren sind.
Tragen Sie bitte in die dafür vorgesehenen Felder den Zeitraum und das von Ihnen bearbeitete Rechtsgebiet der praktischen
Studienzeit ein. Haben Sie während des Praktikums mehrere Rechtsgebiete bearbeitet, kreuzen Sie bitte alle zutreffenden Rechtsgebiete
an.
Geben Sie bitte weiter die Bezeichnung der Ausbildungsstelle mit Ort und Postleitzahl des Sitzes an. Haben Sie
die praktische Studienzeit im Ausland abgeleistet, tragen Sie bitte außerdem den Staat der Praktikumsstelle ein.
Wenn
Sie die praktische Studienzeit in einem privaten Unternehmen oder einer Rechtsanwaltskanzlei abgeleistet haben, geben Sie
bitte den Namen Ihrer Ausbilderin oder Ihres Ausbilders an. Bei praktischen Studienzeiten, die Sie an einem Gericht, einer
Staatsanwaltschaft oder einer anderen Behörde abgeleistet haben, ist diese Angabe entbehrlich.
Haben Sie die praktische
Studienzeit in mehreren Teilabschnitten abgeleistet, tragen Sie bitte die jeweiligen Angaben für jeden Teilabschnitt der praktischen
Studienzeit gesondert ein.
Nachweise über die abgeleisteten praktischen Studienzeiten müssen Sie dem Landesjustizprüfungsamt
grundsätzlich nicht vorlegen. Das Landesjustizprüfungsamt kann die Teilnahmebescheinigungen über die Ableistung der dreimonatigen
praktischen Studienzeit allerdings im Einzelfall bei Ihnen anfordern.
Detaillierte Informationen zur praktischen
Studienzeit finden Sie auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamts unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ljpa/ejs/merkblatt_praktische_studienzeit.pdf.
Bei einer Anmeldung zur Notenverbesserung reichen Sie bitte nur noch die unter Nummern 1, 3 und 5 genannten Unterlagen
ein. Bitte warten Sie gegebenenfalls die Rückgabe der Unterlagen aus dem Vortermin ab.
Wenn Sie die Juristische
Universitätsprüfung noch nicht abgeschlossen haben, reichen Sie bitte für das von Ihnen zuletzt immatrikulierte Fachsemester
eine Studienverlaufsbescheinigung ein.
Nachweise über die praktischen Studienzeiten und eventuelle Urlaubssemester
sind nicht mehr vorzulegen.