Ansprechpartner:
Zur Klärung von Fragen (z.B. Fächerkombination) wenden Sie
sich bitte bereits vor der Anmeldung telefonisch an Frau Maag (Septembertermin) bzw. Frau Parol (Februartermin) im Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München.
Telefon: 089-21862510 (Frau Maag), 089-21862301 (Frau Parol)
Letzter Meldetag:
Der letzte Meldetag hängt vom Beginn des Vorbereitungsdienstes ab
Beginn des Vorbereitungsdienstes: | Letzter Meldetag: |
Mitte Februar des Jahres | Mitte September des Vorjahres |
Mitte September des Jahres | Mitte April des Jahres |
(Ermittlung
des genauen Datums: Exakt 5 Monate vor Unterrichtsbeginn)
Unterschrift / Gültigkeit der Anmeldung / Namens- und
Adressenänderungen:
Bitte vergessen Sie nicht, auf der letzten Seite des Anmeldeformulars zu unterschreiben. Ohne
Unterschrift ist Ihr Antrag auf Zulassung rechtlich nicht verbindlich. Zu jedem Termin ist eine separate Meldung erforderlich.
Jede Meldung gilt nur für den damit beantragten Termin. Namens- und Adressenänderungen teilen Sie bitte zu Beginn des Vorbereitungsdienstes
dem Staatlichen Studienseminar bzw. der zuständigen Regierung mit.
Aus Gründen der alphabetischen Einordnung der Bewerber nach ihrem Familiennamen werden Vorsatzwörter zum Familiennamen (z.B. Adelsprädikate) vom eigentlichen Familiennamen getrennt aufgenommen (vgl. unten Namensbestandteile). Als Einheit betrachtet werden jedoch zusammengesetzte Familiennamen (wie Meier de la Fuente) oder Doppelnamen (wie Meier-Abel). Bei Führung eines Doppelnamens und bei Eheschließung ab 01.04.1994 legen Sie bitte anstelle der Heiratsurkunde einen amtlich beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch (Seite 1 und 2) vor.
Als Namensbestandteile gelten u. a. von, Freiherr von, du, d' ...
Der Rufname ist exakt entsprechend dem Eintrag in der Geburtsurkunde anzugeben, z.B.: „Heinrich“ und nicht „Heinz“, falls in der Geburtsurkunde „Heinrich“ steht, oder „Anna Maria“ und nicht „Annemarie“, falls in der Geburtsurkunde „Anna Maria“ steht.
Vornamen (einfach oder zusammengesetzt, mit oder ohne Bindestrich) werden in Übereinstimmung mit der Geburtsurkunde angegeben (z.B. Hans-Peter); mehrere getrennte Vornamen sind durch Leerstellen voneinander abzusetzen, nicht durch Kommas zu trennen (z.B. Günther Klaus)
Der Geburtsname ist immer dann anzugeben, falls er (z.B. infolge Verehelichung) vom Familiennamen abweicht.
Bei kreisangehörigen Orten, deren Name von dem des Landkreises abweicht, wird auch der Landkreis (abgetrennt durch Schrägstrich und mit der Abkürzung Lkr.) nach jetzigem Gebietsstand mit angegeben, z.B. Pfarrkirchen/Lkr. Rottal-Inn.
Angabe ist zwingend nötig, da ansonsten das Pdf-Formular nicht zugestellt werden kann.
Das Staatliche Studienseminar weist die Studienreferendare den Seminarschulen zu. In diesem Feld können konkrete Ortwünsche hinsichtlich der Seminarschule angegeben werden.
Bei „Unterrichtsfach (Zweitfach) nehmen Wirtschaftspädagogen der Studienrichtung I (ohne Unterrichtsfach) und Teilnehmer der Sondermaßnahmen (ohne Unterrichtsfach) keine Eintragung vor (es bleibt „--- bitte auswählen“ eingestellt). Wirtschaftspädagogen der Studienrichtung I (ohne Unterrichtsfach) tragen ggf. ein Erweiterungsfach nur unter „evtl. Erweiterungsfach“ ein. Der Nachweis des Erweiterungsfaches ist möglich durch Prüfung (Staatsexamen) oder durch ein anerkanntes universitäres Zertifikat, in dem das Erweiterungsfach in Verbindung mit dem Masterabschluss der Berufspädagogik bzw. Wirtschaftspädagogik bestätigt wird.
Geben Sie die Hochschule an, an der Sie den für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst maßgeblichen akademischen Abschluss erworben haben.
Geben Sie die Note der Ersten Staatsprüfung bzw. der Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen i.S.d. Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als Dezimalzahl mit zwei Stellen hinter dem Komma an. Sollten Sie noch kein Endergebnis der Prüfung zum Zeitpunkt der Anmeldung haben, lassen Sie dieses Feld frei. Eine Bescheinigung der Universität über das Bestehen der Ersten Staatsprüfung bzw. Master- oder Diplomprüfung ist bis 1. September (Vorbereitungsdienstbeginn September) bzw. 1. Februar (Vorbereitungsdienstbeginn Februar) und eine beglaubigte Kopie des Masterzeugnisses unverzüglich nach Erhalt nachzureichen.