Quick-Check
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Mein Weg zur Einbürgerung
Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier zuhause? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Mit dem Quick-Check können Sie unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen.
Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie:
- wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt bzw. gegen Sie auf Grund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist,
- sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vorliegen,
- sich nicht zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges, bekennen.
- mit mehreren Partnern verheiratet sind.
Sie haben keinen Einbürgerungsanspruch, wenn Sie sich für folgende Zwecke im Inland aufhalten:
- Ausbildung und Studium (§§ 16a bis f, 17 AufenthG)
- mobile Forschung (§ 18f AufenthG)
- ICT-Karte (§§ 19, 19b, 19e AufenthG)
- Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§§ 20, 20a AufenthG)
- Aufnahme aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5)
- Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG)