Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sie können den Betreibern der Websites und mobilen Anwendungen Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit der Betreiber innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüfen wir auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, online diesen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Oder Sie wenden sich an unsere Kontaktadresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Hinweise zum Ausfüllen
- Alle mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder, die ausgefüllt werden müssen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.
- Ihre Angaben unterliegen dem Datenschutz. die Mitarbeiter der Antragsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der beteiligte Träger öffentlicher Gewalt wird aber durch die Antragsstelle über ihr Anliegen in Kenntnis gesetzt.
- Die Prüfung ist für alle Beteiligten kostenlos.