Achtung: Hier keine Notrufannahme!
Im Notfall rufen Sie die 110 an!
Sehr geehrte Damen und Herren,
es freut uns sehr, dass wir Ihr Interesse für das Ehrenamt bei der Bayerischen Sicherheitswacht wecken konnten. Mit diesem Bewerbungsformular können Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Ansprechpartnerin bzw. Ihrem zuständigen Ansprechpartner aufnehmen. Diese werden sich anschließend zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars gehen Sie keine Verpflichtungen ein. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Ihrer Bewerbung haben (z. B. eine konkrete Sicherheitswacht für Ihre Tätigkeit bevorzugen), teilen Sie uns dies gerne im Bemerkungsfeld mit.
Bevor Sie das Formular ausfüllen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die Zugangsvoraussetzungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bayerischen Sicherheitswacht finden Sie unten auf dieser Seite. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie diese erfüllen, so können Sie gerne einen entsprechenden Hinweis in das Bemerkungsfeld eintragen.
- Bevorzugen Sie eine telefonische Kontaktaufnahme oder wollen Sie sich persönlich bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle vorstellen, dann finden Sie hier die Kontaktdaten ihrer zuständigen Polizeidienststelle.
- Das Bewerbungsformular richtet sich nur an Interessentinnen und Interessenten für eine ehrenamtlich Tätigkeit bei der Bayerischen Sicherheitswacht. Sofern Sie allgemeine Fragen zu Bayerischen Sicherheitswacht haben oder hierzu eine Presseanfrage stellen wollen, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizeipräsidium.
Zugangsvoraussetzungen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre und höchstens 62 Jahre alt (Ausnahmen vom Bestellungshöchstalter sind unter besonderen Voraussetzungen möglich; das Verwendungshöchstalter beträgt grundsätzlich 67 Jahre).
- Sie sind der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht zwingend erforderlich.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.
- Sie haben Spaß am Umgang mit Menschen.
- Sie sind zuverlässig, verantwortungsbereit und sind nicht vorbestraft. Die Überprüfung der sicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit umfasst auch die Einholung von Auskünften nach dem Bundeszentralregistergesetz (Führungszeugnis).
- Sie bieten Gewähr dafür, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung eintreten.
- Sie sind für die Anforderungen des Außendienstes, insbesondere Streifengänge zu Fuß, gesundheitlich geeignet.
- Sie können für die ehrenamtliche Tätigkeit bei der Bayerischen Sicherheitswacht fünf Stunden oder mehr pro Monat aufbringen.