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Meldung gemäß Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV)

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Allgemeine Informationen

Meldepflicht gemäß Allgemeinverfügung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik

  • jährliche Meldung bei Verdünnung von flüssigen organischen und flüssigen organisch-mineralischen Düngemittel auf unter 4,6 % TM bei Rindergülle bzw. unter 2 % TM bei den übrigen Düngern

Zuständige Behörde

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Institut für Agrarökologie und Biologischen Landbau
Arbeitsbereich Düngung, Nährstoffflüsse und Gewässerschutz
Lange Point 12
85354 Freising
E-Mail: duengung@lfl.bayern.de

Weitere Informationen

Erläuterungen und weitere Informationen finden Sie unter http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/325699/index.php



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