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Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Sie können mit diesem Assistenten ihren Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) unkompliziert und datenschutzkonform an die Abteilung 4 - Strahlenschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt übermitteln. Bitte achten Sie bei gescannten Dokumenten auf eine gute lesbare Qualität und die richtige Ausrichtung.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.