Fortschrittsanzeige

Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Sie können mit diesem Assistenten ihren Antrag zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung nach §12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) unkompliziert und datenschutzkonform an die Abteilung 4 - Strahlenschutz des Bayerischen Landesamtes für Umwelt übermitteln. Bitte achten Sie bei gescannten Dokumenten auf eine gute lesbare Qualität und die richtige Ausrichtung.