Informationen zur staatlichen Förderung
Bitte beachten Sie, dass eine staatliche Förderung nur erfolgen kann, wenn der Förderantrag vor Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht.
Eine Buchung darf zudem erst nach Bestätigung des ZBFS über den Eingang des Antrags erfolgen.
Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Antritt des Familienurlaubs gestellt werden.
Die Zuwendung wird nach dem Familienurlaub auf Ihr eigenes Bankkonto ausbezahlt. Eine Vorauszahlung oder Abtretung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie hier.
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
Sie können Ihren Antrag anschließend online einreichen.
Sie erhalten nach dem erfolgreichen Einreichen einen fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen.