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Fluglärmbeschwerde

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Einreichung einer Fluglärmbeschwerde beim Luftamt Nord- oder Südbayern.

Hinweis: Bei militärischem Flugverkehr benutzen Sie bitte nicht das Online-Verfahren für Fluglärmbeschwerden. Da sich die Zuständigkeit der Luftämter Nord- und Südbayern lediglich auf zivilen Flugverkehr erstreckt, bitten wir Sie, sich in diesen Fällen direkt mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr (E-Mail: fliz@bundeswehr.org) in Verbindung zu setzen.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie dem jeweiligen Antragsformular bzw. der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.