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Ihre Mitteilung über die Beschäftigung bzw. Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau nach dem Mutterschutzgesetz

Hinweise zur Mitteilung

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Am Ende des Eingabeprozesses können Sie ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen herunterladen. Aus Datenschutzgründen kann Ihnen dieses Dokument NICHT per E-Mail zugesandt werden.

Im Rahmen der Mitteilung nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ist die Beantwortung ab den detaillierten Fragen zur beruflichen Tätigkeit /Ausbildung freiwillig. Die Beantwortung erspart jedoch zusätzliche Fragen seitens der Behörde.

Unterbrechen und Zwischenspeichern

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars auf den nachfolgenden Seiten unterbrechen möchten, können Sie die bis dahin ausgefüllten Formularfelder in einer .html-Datei auf Ihrem Rechner speichern.

Später können Sie das Formular mit den zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und wählen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Klicken Sie dann auf Starten.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie dem jeweiligen Antragsformular bzw. der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.