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Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

Hinweise zum Antrag

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Ihr Antrag wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Antragsbearbeitung benannt ist.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie - vor dem Beenden des Vorgangs - eine Kopie des Antrags als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie des Antrags kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Antragsbearbeitung Kosten erhoben werden.

Bitte beachten:
Die Antragsbearbeitung kann nur dann mit Sicherheit gewährleistet werden, wenn der Antrag bis spätestens 12:00 Uhr des vorletzten, dem betreffenden Sonn- oder Feiertag vorausgehenden Öffnungstages des Gewerbeaufsichtsamtes/Bergamtes eingegangen ist.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.