Fortschrittsanzeige

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Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks nach § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

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Ihre Anzeige wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Anzeigenbearbeitung benannt ist.
Nachdem Sie die Anzeige eingereicht haben, können Sie - vor dem Schließen des Browserfensters - eine Kopie der Anzeige als PDF-Dokument ausdrucken und herunterladen.
Die Kopie der Anzeige kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

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