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Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte

Hinweise zum Antrag

Die Bescheinigung der Fachkunde-Technik nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird in Bayern von zwei Behörden ausgestellt.
  • Die Fachkunde für den Bereich Röntgen vom KompZ-Röntgen bei der Regierung von Unterfranken.
  • Die Fachkunde für den Bereich radioaktive Stoffe und Beschleuniger vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
  • Die Fachkunde für Medizinphysik-Experten vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Mit diesem Assistenten wird ihr Antrag zur Bescheinigung der Fachkunde automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Ihr Antrag wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Antragsbearbeitung benannt ist.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie - vor dem Beenden des Vorgangs - eine Kopie des Antrags als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie des Antrags kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

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