Fortschrittsanzeige

Language selection

Your selected language English (United States) is not available. This process is currently offered only in the standard language German (Germany).

Fachkundebescheinigung Technik: Röntgen, radioaktive Stoffe oder Medizinphysik-Experte

Hinweise zum Antrag

Die Bescheinigung der Fachkunde-Technik nach § 47 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) wird in Bayern von zwei Behörden ausgestellt.
  • Die Fachkunde für den Bereich Röntgen vom KompZ-Röntgen bei der Regierung von Unterfranken.
  • Die Fachkunde für den Bereich radioaktive Stoffe und Beschleuniger vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU).
  • Die Fachkunde für Medizinphysik-Experten vom Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Mit diesem Assistenten wird ihr Antrag zur Bescheinigung der Fachkunde automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Ihr Antrag wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Antragsbearbeitung benannt ist.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, können Sie - vor dem Beenden des Vorgangs - eine Kopie des Antrags als PDF-Dokument für Ihre Unterlagen ausdrucken oder herunterladen. Die Kopie des Antrags kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

Klicken Sie dann auf Starten.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie dem jeweiligen Antragsformular bzw. der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.