Fortschrittsanzeige

Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen - Anzeige nach § 3 Absatz 3 NiSV

Hinweis zur Anzeige

Anlagen zur nichtmedizinischen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen - Anzeige nach § 3 Absatz 3 NiSV

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Ihre Anzeige wird nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail, in der auch die zuständige Behörde für die Anzeigenbearbeitung benannt ist.
Nachdem Sie die Anzeige eingereicht haben, können Sie - vor dem Schließen des Browserfensters - eine Kopie der Anzeige als PDF-Dokument ausdrucken und herunterladen.
Die Kopie der Anzeige kann aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Bestandteil der E-Mail sein, die Ihnen als Eingangsbestätigung zugeleitet wird.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.
Verwenden Sie eine .html-Datei, die Sie zuvor beim Unterbrechen des Formulars oder beim Abspeichern als Vorlage nach dem Einreichen auf Ihrem Computer gespeichert haben.

Klicken Sie dann auf Starten.