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Röntgeneinrichtungen - Prüfbericht gemäß § 183 Abs. 1 StrlSchV

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Übermittlung von Prüfberichten für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler gemäß § 183 Abs.1 StrlSchV an die zuständige Behörde in Bayern.
Hinweis zur Übermittlung
Klicken Sie auf Starten, um die notwendigen Daten für die Übermittlung einzugeben.
Die hochgeladenen Prüfberichte werden nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten automatisch per Mail eine Bestätigung zum erfolgreichen Versand der Dokumente an das ausgewählte Gewerbeaufsichtsamt.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

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