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Benachrichtigung nach § 10 Abs. 3 ÜAnlG (ZÜS-Prüfbescheinigung)

Hinweis zur Übermittlung

Übermittlung von Prüfbescheinigungen für überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 10 Abs.1 und Abs. 3 ÜAnlG durch die ZÜS an die zuständige Behörde in Bayern.

Die hochgeladenen Prüfbescheinigungen werden nach dem Beenden des Vorgangs automatisch online an die in Bayern zuständige Behörde versendet.
Sie erhalten automatisch per Mail eine Bestätigung zum erfolgreichen Versand der Dokumente an das ausgewählte Gewerbeaufsichtsamt.

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Bereits begonnenen Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Datei zum Hochladen auswählen und suchen Sie die HTML-Datei mit den betreffenden Formulardaten (Datei im HTML-Format) auf Ihrem Computer.

Klicken Sie dann auf Starten.