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Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

A) Allgemeine Hinweise

Name und Kontaktdaten der/des Verantwortlichen

Landratsamt Miesbach
Postanschrift: Postfach 303, 83711 Miesbach
Telefon: +49 8025 704-0
Telefax: +49 8025 704-77040
E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten/unsere Datenschutzbeauftragte unter:

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Landratsamt Miesbach -persönlich -
Postanschrift: Postfach 303, 83711 Miesbach
Telefon: +49 8025 704-0
E-Mail: datenschutz@lra-mb.bayern.de

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden verarbeitet, insbesondere erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und übermittelt, um das Wohngeldgesetz zu vollziehen bzw. die für das Wohngeld im Einzelfall maßgeblichen Verhältnisse zu ermitteln.


Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e und Artikel 4 Nr. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) und § 23 Wohngeldgesetz (WoGG).


Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde zur weiteren Bearbeitung.

Die Wohngeldbehörde kann ggf. die Daten an technische Dienstleister übermitteln (z. B. im Rahmen technischer Wartung). Diese Dienstleister unterliegen den Anforderungen der Art. 28 und 32 DSGVO.

Ihre Daten werden an die Staatsoberkasse Bayern übermittelt, um das Wohngeld über Ihr Kreditinstitut an Sie auszahlen zu können.

Datenerhebung bei anderen Stellen

Auf Verlangen der Wohngeldbehörde haben alle Haushaltsmitglieder und sonstige Personen, die mit Ihnen den Wohnraum gemeinsam bewohnen, über ihre für das Wohngeld maßgebenden Verhältnisse Auskunft zu geben (§ 23 Abs. 1 WoGG.

Sofern die Haushaltsmitglieder nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann die Wohngeldbehörde auch Auskünfte einholen bzw. Daten erheben

  • bei anderen Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Haushaltsmitgliedern bestehenden Rechtsverhältnissen (z. B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen, Banken und Kreditinstitute) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Personen bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z. B. unterhaltsverpflichtete Eltern oder [frühere/getrenntlebende] Ehepartner) nach § 23 WoGG,
  • bei anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse, Unterhaltsvorschussstelle, Ämter für Ausbildungsförderung) nach §§ 3, 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, inwieweit z. B. andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden oder inwieweit Aussicht auf Bewilligung dieser Leistungen besteht und
  • beim Finanzamt zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X und – insbesondere bei selbständig tätigen Haushaltmitgliedern – zur Einkommensteuererklärung oder zum bereits ergangenen Einkommensteuerbescheid nach § 31a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 2 AO.

In Einzelfällen können Ihre Daten auch aufgrund Ihrer Einwilligung verarbeitet werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO).

Die Kosten für Auskunftsersuchen bei Banken und Kreditinstituten hat die/der Mitwirkungspflichtige der Wohngeldbehörde zu erstatten (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 4 WoGG).

Manueller bzw. automatisierter Datenabgleich

Zur Vermeidung und Aufdeckung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld wird ein regelmäßiger Datenabgleich für alle Haushaltsmitglieder, auch in automatisierter Form, insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung durchgeführt (§ 33 Abs. 2 und 5 WoGG in Verbindung mit §§ 16 bis 21 Wohngeldverordnung,WoGV). Es darf z. B. abgeglichen werden, ob während des Wohngeldbezugs Arbeitslosengeld II gezahlt wird, ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich.

Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe e AO.

Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Wohngeldstatistik

Die für die Bearbeitung des Antrages erhobenen Daten werden in anonymisierter Form (d. h. ohne Namen und Anschrift) für die Wohngeldstatistik verwendet. Die Daten dürfen hierfür an das Bayerische Landesamt für Statistik, an das Statistische Bundesamt sowie an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und an das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung übermittelt werden (§§ 34 bis 36 WoGG).

Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren

Zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren werden personenbezogene Daten unter den Voraussetzungen der §§ 68, 69 SGB X an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.


Kategorien der personenbezogenen Daten: Wir erheben nur die notwendigen personenbezogenen Daten, die für die Bearbeitung des Vorgangs notwendig sind (z.B. Stammdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten etc.).

Quellen personenbezogenen Daten: Grundsätzlich erheben wir die personenbezogenen Daten direkt bei der betroffenen Person (Antragsteller/in). Die Verwaltung kann jedoch Informationen durch andere Behörden erheben.

Pflicht / Keine Pflicht zur Bereitstellung der Daten: Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf einer rechtlichen Verpflichtung oder Erfüllung eines Vertrages, müssen Sie die personenbezogenen Daten bereitstellen. Sollten Sie diese Informationen nicht bereitstellen, können wir den Vorgang nicht bearbeiten. In anderen Fällen besteht keine Verpflichtung, jedoch kann Ihr Vorgang nicht bearbeitet werden.
 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Wohngeldbehörde speichert Ihre Daten solange dies für die Erfüllung der Aufgabe bzw. aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden von der Wohngeldbehörde gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 WoGV) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Eine Aufbewahrung von zehn Jahren ist erforderlich, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X). Innerhalb der vorstehend genannten Fristen besteht kein Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.


Ihre Rechte

Wenn Sie eine Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde. Sie können auch den Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen. Auf Wunsch wird Ihnen ein Auszug zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie jederzeit die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Wohngeldbehörde die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

Im Zusammenhang mit der Wohngeldbearbeitung besteht kein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, da die Datenverarbeitung im Wohngeld im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Es besteht auch kein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DSGVO, da wohngeldrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 84 Abs. 5 SGB X).

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, können Sie diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Sollten Sie mit den Auskünften Ihrer Wohngeldbehörde bzw. mit der von ihr vorgenommenen Verarbeitung personenbezogener Daten nicht einverstanden sein, können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde wenden.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (Art. 20 BayDSG i. V. Art. 77 DSGVO). Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: +49 89 212672-0
Telefax: +49 89 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.



B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird technisch betrieben durch das
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de

Protokollierung

Beim Aufruf dieser Website übermitteln Sie während einer laufenden Verbindung über Ihren Internetbrowser folgende Daten an das Zentrale Sicherheitsgateway des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug zu einzelnen Nutzern herzustellen.

Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik werden diese Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet und dort auf Grundlage der Art. 12 ff. BayEGovG verarbeitet (siehe auch Abschnitt Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten).

Sichere Datenübertragung

Bei der Datenübertragung zwischen ihrem Client und Webserver der Austauschplattform ist eine mit HTTPS und Perfect Forward Secrecy verschlüsselte Verbindung mit dem Verschlüsselungsprotokoll TLS 1.2 eingerichtet, so dass Ihre Daten bei der Datenübertragung vor einer Kenntnisnahme durch Dritte geschützt sind (Transportverschlüsselung). Wir empfehlen Ihnen, Ihren Internetbrowser zur Nutzung dieser Möglichkeit aktuell zu halten.

Cookies

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Auswertung des Nutzerverhaltens (Webtracking-Systeme)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens oder zur Reichweitenanalyse werden nicht eingesetzt.

Aktive Komponenten

Es werden keine aktiven Komponenten wie JavaScript, Java-Applets oder Active-X-Controls verwendet.



C) Weiterer Hinweis zur Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.