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Steuerbefreiung nebenberuflicher Einnahmen - Antrag tariflich Beschäftigte

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Zum Ausfüllen des folgenden Formulars benötigen Sie Adobe® Reader®. Bitte laden Sie das PDF-Formular herunter, füllen es im Reader aus und speichern es ggf. lokal ab.

So gehen Sie vor:

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche Formular herunterladen.
  2. Speichern Sie das Formular als PDF-Datei auf Ihrem Computer und merken Sie sich den Speicherort. Falls Ihr Webbrowser nicht fragt, wo Sie die PDF-Datei speichern möchten, finden Sie diese typischerweise in einem Ordner "Downloads" unter dem Namen "Steuerbefreiung nebenberuflicher Einnahmen - Antrag tariflich Beschäftigte.pdf".
  3. Öffnen Sie die heruntergeladene Datei im Adobe Reader. Wir empfehlen, keine alternativen PDF-Viewer zu verwenden. Sie können den kostenlosen Adobe Reader von der Webseite von Adobe herunterladen.
  4. Füllen Sie das PDF-Formular im Adobe Reader aus und speichern es dann ab oder drucken es aus.
  5. Versehen Sie das Dokument mit Ihrer Unterschrift.
  6. Senden Sie das Dokument zusammen mit den ggf. erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.

Hinweise zum Datenschutz

Der Bayerische Formularserver wird vom IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) des Freistaat Bayerns zur Verfügung gestellt. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, nimmt das IT-DLZ die darin enthaltenen Daten entgegen und versendet sie an die fachlich und örtlich zuständige Behörde (z. B. Gemeinde, Landratsamt, Regierung) zur weiteren Bearbeitung.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das IT-DLZ und Ihre Rechte bei der Verarbeitung durch das IT-DLZ können Sie der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des IT-DLZ entnehmen.

Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die fachlich und örtlich zuständige Behörde und Ihre Rechte bei der Verarbeitung können Sie dem jeweiligen Antragsformular bzw. der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der fachlich zuständigen Behörde entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie dort bei Bedarf von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.